Arbeits- und Sozialrecht


Mobbing - Definition

"Mobbing ist eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneteten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechtsgüter, wie Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen."

Landesarbeitsgericht Thüringen/BRD, 10.4.2001, 5 Sa403/00

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