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Kanzleinews 16.4.2026

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Rachel Carson (27. Mai 1907 – 14. April 1964)

Rachel Carson war eine amerikanische Zoologin und Biologin. Ihr bekanntestes Werk „The Silent Spring“ (1962, Der stumme Frühling) behandelt die Wirkung der rücksichtslosen Pestizideinsätze. Dieses Buch inspirierte Umweltbewegte weltweit. Die am 27. Mai 1907 geborene Rachel Carson starb am 14. April 1964 an Krebs.
Kündigung durch einfache E-Mail des Mieters ist unwirksam
Der Mietvertrag kann vom Mieter gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung mittels einfacher E-Mail (ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist nicht wirksam, weil sie nicht dem Schriftformgebot entspricht.
OGH 17.12.2025, 3 Ob 188/25f
Schriftlich = Unterschriftlich
„Ein Vertrag, für den Gesetz oder Parteiwille Schriftlichkeit bestimmt, kommt durch die Unterschrift der Parteien … zustande“ (§ 886 ABGB).
Wenn Sie vereinbaren, dass der Vertrag nur schriftlich geändert werden kann, so gilt im Zweifel, dass diese Vertragsänderung schriftlich und mit Ihrer Unterschrift erfolgen muss, um wirksam zu sein.
Der Betreiber einer Kindergruppe ist verpflichtet die betreuten Kinder vor Gefahren zu schützen
Der Betreiber einer Kindergruppe bewahrte in einem – wegen einer offenstehenden Kinderschutztür – für Kinder zugänglichen Bereich ätzende Spülmittel in einem Trinkbecher auf, indem auch sonst die Kinder Getränke zu sich nehmen. Ein Kind trank daraus, während seine Mutter Gewand und Schuhe einsammelte.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass grundsätzlich nicht damit gerechnet werden muss, dass Kinder im Bereich eines Kindergartens Zugang zu gefährlichen Substanzen wie Reinigungsmitteln haben und dass diese in gewöhnlichen Plastiktrinkbechern aufbewahrt werden, aus dem die Kinder sonst Getränke zu sich nehmen.
Durch die Verwahrung eines Spülmittels in einem Trinkbecher in einem unversperrten Unterschrank hat der Betreiber der Kindergruppe seine Verkehrssicherungspflicht eklatant verletzt, indem er die Gefährdung der Kinder ohne ersichtlichen Grund wesentlich erhöht hat.
Die Mutter trifft kein relevantes Verschulden, weil sie weder damit hat rechnen müssen, dass die Betreuerin die Gittertüre zur Küche nicht schließen werde, noch dass im unversperrten Unterschrank Spülmittel in einem Trinkbecher für Kinder erreichbar aufbewahrt werden.
OGH 19.12.2013, 3 Ob 222/13p
Was zu tun ist um Ihre Erben unglücklich zu machen – 10 Tipps
1. Formvorschriften nicht beachten
Formvorschriften sind bürokratisch, langweilig, oldschool, gewöhnlich. Sie sollten am besten nicht beachtet werden.
2. Umständlich bleiben
Warum kurz, knapp, eindeutig? Man kann alles kompliziert sagen, was man auch einfach sagen kann.
3. Haben Sie Mut zur Langatmigkeit.
Schachtelsätze, wenn und aber, falls, falls nicht, dann aber – das bringt Würze in die letztwillige Verfügung und öffnet den Weg zur Interpretation.
4. Testament nicht registrieren lassen.
Testamente werden viel zu oft gefunden. Wenn Sie das Testament nicht registrieren lassen, bleibt die Sache in Schwebe. Wenn dem Ersten, der das Testament findet, das Testament nicht gefällt, dann kann er es unterdrücken und das ist schon der erste Schritt für Ärger.
5. Mehrdeutig bleiben, ein Orakel bilden
Sollen doch die Erben herausfinden, was gemeint ist.
6. Kein Widerruf vorheriger Testamente.
Testamente können jederzeit widerrufen werden. Sie müssen aber nicht widerrufen werden. Dann obliegt es den Erben herauszufinden, ob ein vorhergehendes Testament aufgehoben wurde, ergänzt wurde, teilweise ergänzt wurde, teilweise aufgehoben wurde,…
7. Keine Rechtswahl.
Wir haben früher auch keine Rechtswahl gebraucht. Warum sollten wir dies jetzt tun. Bloß weil sich das Gesetz geändert hat? Das Erbrecht folgt dem letzten Aufenthalt. Wenn der Erblasser in Griechenland den letzten Aufenthalt hatte und keine Rechtswahl getroffen hat, dann wird die Verlassenschaft in Griechenland in griechischer Sprache mit griechischen Steuern und griechischem Erbrecht abgehandelt. Das kann sehr interessant sein.
8. Kein Datum.
Testamente mit unterschiedlichen Inhalten erstellen und nicht datieren. Dies setzt die Erben vor die interessante Aufgabe, festzustellen, was denn nun der letzte Wille ist, welcher der vorletzte oder vorvorletzte und welches Testament welches andere ergänzt, aufhebt, teilweise ergänzt,…
9. Mehrere Testamente abzufassen ist nur dann für die Erben wirklich schlimm, wenn die Testamente ohne Datum sind, ohne Widerruf, jeweils einen anderen Inhalt haben.
10. Widmen Sie den Pflichtteilsberechtigten im Testament ein paar klare Worte und entziehen Sie ihnen den Pflichtteil. Für eine Abrechnung ist es nie zu spät – für bittere Vorwürfe auch nicht. Die Pflichtteilsberechtigten – Ehepartner, Kinder – haben Sie schon zu Lebzeiten genug geärgert. Jetzt sind Sie dran. Jetzt können Sie die Nachwelt ärgern.
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| Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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