Kanzleinews 4.10.2024



Mieterschutz, wenn Grundfläche zur Errichtung eines Einfamilienhauses gemietet

Wenn dem Mieter eine Grundfläche im Jahre 1970 zugesagt wurde, dass eine Vertragsverlängerung jedenfalls auf seine Lebenszeit erfolgt und dass sich der Vermieter verpflichtet immer wieder neue Bestandverträge befristet auf die Dauer von fünf Jahren abzuschließen, dann ist jedenfalls bei Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes am 1.Jänner 1982 bereits ein unbefristetes Mietverhältnis vorgelegen.

OGH 5.6.2012, 10 Ob 62/11g



Wann ist eine Facebook-Gruppe privat? Facebook-Nutzer müssen das Urheberrecht einhalten.

Die Veröffentlichung eines Fotos in einer Facebook-Gruppe kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn es sich nicht um eine private Facebook-Gruppe handelt

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Was ist beim Hochladen eines Fotos auf eine Facebook-Seite zu beachten?

Der Fotograf ist Urheber des Bildes. Er hat das Recht, als Urheber (Fotograf) genannt zu werden. Er hat auch das Recht, zu entscheiden, ob, von wem und unter welchen Bedingungen sein Foto verwendet wird.

Das Hochladen des Fotos ist eine Veröffentlichung des Fotos. Der Inhaber der Facebook-Seite haftet für diese Veröffentlichung.

Wenn ein Foto in eine Facebook-Gruppe hochgeladen werden soll, so muss die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung des Fotos vorliegen. Sonst liegt ein Eingriff in das Zurverfügungstellungsrecht des Fotografen nach § 18a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor.

Ausnahmen gelten für private Facebook-Gruppen. Für den privaten Gebrauch muss die Zustimmung des Fotografen nicht eingeholt werden.

Eine private Facebook-Gruppen, liegt nur dann vor, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a) ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern im Sinn eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks
b) wenn die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppenadministrator nur dann erfolgt, wenn dieses Verbindungsmerkmal vorliegt,
c) die Teilnahme nur solange möglich ist, solange dieses verbindende Merkmal besteht, und
d) eine bestimmte Höchstzahl an Gruppenmitgliedern nicht überschritten wird.
Wer sich auf diese Ausnahme von der verpflichtenden Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung berufen will, muss nachweisen können, dass alle Merkmale einer privaten Facebook-Gruppe vorliegen.

OGH 4 Ob 89/20x, 02.07.2020



Nagasaki - 9. August 1945

Die Atombombe, die am 9. August 1945 über Nagasaki gezündet wurde, tötete etwa 31.000 Menschen - darunter 250 Soldaten – sofort. In der Folge starben bis zu 140.000 Menschen an Strahlenkrankheiten.

Die Opfer der nächsten Atombombe werden wieder die Menschen in einer großen Stadt sein.

Sollten wir nicht alles tun, um Atomwaffen abzuschaffen?


Hiroshima – 6. August 1945

Am 6. August 1945 wurde über Hiroshima die erste Atombombe gezündet. Bis Ende 1945 starben 140.000 Menschen, davon besonders viele Kinder, aber auch koreanische Zwangsarbeiter und amerikanische Kriegsgefangene. Von den 280.000 Überlebenden starben weitere 60.000 an Krebs.

Die Inschrift auf dem steinernen Sarg im Friedenspark von Hiroshima lautet:
„Bitte erhaltet den Frieden. Wir sollten Böses nicht wiederholen.“
Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at