Kanzleinews 20.7.2026



Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schließt älteres Testament aus
Die Erblasserin hat mit ihrer Adoptivtochter einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen, um erbrechtliche Ansprüche auszuschließen. Vor Vertragsabschluss belehrte die Vertragserrichterin die Adoptivtochter, dass sie damit auf sämtliche Ansprüche verzichtet. Das bestehende und nicht widerrufene Testament, in dem die Erblasserin ihre Adoptivtochter zur Alleinerbin eingesetzt hatte, wurde damals nicht explizit angesprochen. Die Auslegung, dass der Erbverzicht bei dieser Sachlage auch erbrechtliche Ansprüche aus diesem Testament umfasst, ist vertretbar.
OGH 2 Ob 11/24t, 24.Jänner 2025
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