Kanzleinews 5.11.2024



Vermögensaufbau leicht gemacht. Eine Anleitung.
Wer nichts erbt, muss sich etwas einfallen lassen. Fünf Schritte zum Milliardär!
Von Dr. Josef Unterweger
https://www.dolomitenstadt.at/2024/11/03/vermoegensaufbau-leicht-gemacht-eine-anleitung/



Verlassenschaftsverfahren: Als Erben infrage kommende Personen sind zu informieren

Im Verlassenschaftsverfahren hat der Gerichtskommissär, die nach der Aktenlage als Erben infrage kommenden Personen nachweislich vom Verlassenschaftsverfahren zu informieren. Der Gerichtskommissär hat die als Erben infrage kommenden Personen aufzufordern, zu erklären, ob und wie sie die Erbschaft antreten oder ob sie diese ausschlagen wollen. Wird dies unterlassen, ist das Verlassenschaftsverfahren nichtig und kann von einer rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens nicht gesprochen werden.
Landesgericht Wiener Neustadt 20. Juni 2012, 16R217/12v
Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at