Arbeits- und Sozialrecht


Kein Krankengeld für Alkolenker

Ein Tankwart hatte zum Unfallszeitpunkt 0,9 Promille Alkohol im Blut. Er war mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten und in einen PKW gekracht. Wegen der daraus resultierenden Verletzungen konnte er seinem Beruf einige Zeit nicht nachgehen.

Die Gebietskrankenkasse zahlt ihm kein Krankengeld aus.

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 10 Ob S 369/01i festgestellt, dass der Bezug von Krankengeld dann ausgeschlossen ist, wenn der Krankenstand als "unmittelbare Folge einer Trunkenheit" im Sinne des § 142 Abs 1 ASVG anzusehen ist.

OGH, 10 Ob S 369/01i

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