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Arbeits- und Sozialrecht


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Mobbing - was ist das und was kann ich dagegen tun?
Das Bundesarbeitsgericht (BRD) versteht unter Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Dabei ist eine Abgrenzung zu den im gesellschaftlichen Umgang im allgemeinen üblichen oder rechtlich erlaubten und deshalb hinzunehmenden Verhalten erforderlich.
Wenn neckende oder spöttische Bemerkungen - die im allgemeinen hinzunehmen sind - fortgesetzt wiederholt werden, immer nur denselben Mitarbeiter betreffen, von diesem erkennbar nicht (mehr) als Spaß aufgefasst werden und deshalb nicht dem Scherz, sondern nur der Schikane dienen, liegt Mobbing vor.
Demgegenüber können selbst grobe Beleidigungen nicht als Mobbing gesehen werden, wenn diese vereinzelt geblieben sind, zeitlich weiter auseinanderliegen, kein systematisches Handeln vorliegt oder aus anderen Gründen keinen Bezug zu einander aufweisen.
Mobbing kann auch in der Anordnung einer nicht arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung liegen, so z.B. wenn die Zuweisung einer bestimmten Beschäftigung zielgerichtet als Mittel der Zermürbung des Arbeitnehmers eingesetzt wird, um diesen selbst zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen.
Mobbing ist ein Sammelbegriff für Verhaltensweisen, die für die Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können und mit wachsender Zunahme im gesellschaftlichen Leben auch soziologische Folgen nach sich ziehen.
Im Rechtssinne stellt sich Mobbing als Verletzung des Arbeitsvertrages, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre oder der Gesundheit der Betroffenen dar.
Die Betroffenen haben gegenüber dem Mobber Anspruch auf Unterlassung von Persönlichkeits-, Ehr- und Gesundheitsverletzungen, auf Schadenersatz, auf Zahlung von Schmerzengeld. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht außerdem Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung und Einhaltung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Schafft der Arbeitgeber keine Abhilfe oder beteiligt sich am Mobbing, können die Betroffenen das Arbeitsverhältnis unter Wahrung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche berechtigt vorzeitig beenden.
Dem Arbeitgeber steht gegen den Mobber die Abmahnung, Versetzung, Kündigung und sogar die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu.
Zur Geltendmachung der Ansprüche vor Gericht ist es notwendig, den Ablauf und die Einzelheiten des Mobbings genau darzustellen und zu beweisen.

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Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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