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Contracting


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Allgemeines
Contracting ist ein höchst schillernder Begriff des Wirtschaftslebens. Mit dem Ausdruck "Contracting" wird eine breite Palette von Realisierungsoptionen bezeichnet, die in unterschiedlichsten Anwendungsgebieten eine Vielzahl von völlig verschiedenen Verträgen, darunter auch Maßnahmen der Drittfinanzierung, beinhalten.
Beim Anlagen-Contracting stellt der Contractor eine Anlage zur Energiebereitstellung auf seine Rechnung auf und verkauft dem Kunden die Energie.
Unter Einspar-Contracting wird die Durchführung von Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Energie in einem bestehenden Objekt des Kunden verstanden. Die Investitionskosten für die Energiesparmaßnahmen sollten in diesem Fall aus den eingesparten Energiekosten refinanziert werden.
Contracting-Verträge sind in einem komplizierten rechtlichen Umfeld zu erstellen. Sowohl Bereiche des Wettbewerbsrechtes, Handelsrechtes und Umweltrechtes als auch des Steuerrechtes, Energierechtes und Gewerberechtes sind bei der einzelvertraglichen Regelung zu berücksichtigen.
Wir können Sie bei der Erstellung von Contracting-Verträgen beraten, Ihnen helfen, Ihre Investitionen abzusichern und eine vorteilhafte Finanzierung zu erreichen.
Entscheidungen
Service/Muster
Literatur/Aufsätze

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Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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