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Medienrecht


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Allgemeines
"Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung" (Artikel 10 der Menschenrechtskonvention).
Wir beraten Sie, wenn Sie Öffentlichkeitsarbeit betreiben, sprechen mit Ihnen Presseaussendungen oder öffentliche Erklärungen ab und prüfen Pressekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.
Wenn Sie Gefahr laufen, mundtot geklagt zu werden, oder wenn jemand versucht, Ihnen den Mund verbieten zu lassen, vertreten wird Ihr Recht auf Meinungsfreiheit auch vor Gericht.
Wir veranstalten Seminare und Workshops, in denen wir den Umgang mit Medien erklären und üben.
Entscheidungen
Service/Muster

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Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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