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Strafrecht


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Allgemeines
Es geht schneller als man denkt. Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden führt genauso zu einem gerichtlichen Strafverfahren wie eine etwas zu deutlich geäußerte Ansicht über den Geisteszustand oder das Familienleben Ihres Nachbarn.
Wenn Sie ins Fettnäpfchen getreten sind, unterstützen wir Sie dabei, die Angelegenheit wieder ins Lot zu bringen. Wir unterstützen Sie beim außergerichtlichen Tatausgleich, bei der Schadensgutmachung, eben bei Ihren Bemühungen, die Sache zu bereinigen.
Wir sammeln die Argumente, die für Ihre Unschuld sprechen oder zu einer Strafmilderung führen. Wir vertreten Sie vor den Strafgerichten, formulieren Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden.
Gerade in Strafverfahren ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt beizuziehen. Manche Schäden können noch vermieden werden, manche Missverständnisse noch frühzeitig bereinigt, manche Fehler - wenn schon nicht behoben - dann wenigstens gemildert werden. Hier gilt: Je früher, desto besser.
Service/Muster
Literatur/Aufsätze

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Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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