Verfassungs- und Verwaltungsrecht


Länger dauerndes Hundegebell, störender Lärm

Wenn durch länger dauerndes Bellen von im Freien gehaltenen Wachhunden störender Lärm erregt wird, ist es notwendig, daß die verantwortliche Person den Grund für dieses Bellen feststellt und erforderlichenfalls den Hund in das Haus bringt oder sonstwie verwahrt.

Es widerspricht nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß Menschen in der Lage sind, das Gebell bestimmter Hunde aus nicht allzu weiter Entfernung zu erkennen oder wiederzuerkennen.

UVS NÖ 22.02.1993, Senat-GD-91-024

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